Die Michael-Holm-Stiftung

Als Jugendamt arbeiten wir mit der gemeinnützig anerkannten Michael-Holm-Stiftung zusammen und helfen bei Unterstützung von Kindern in finanzieller Not bis einschließlich 13 Jahren. Die Unterstützung je Kind liegt grundsätzlich bei ca. 50- 100 €.

Gerne können sich offizielle Stellen (z.B.: Kitaleitung, Schulleitung, Fachkraft des Jugendamts) unter folgender E-Mail-Adresse bei uns melden:

[email protected]

Unterstützungsprozess für Fälle einer Stadt bei zentraler Koordination innerhalb der Stadtverwaltung (Kinder bis einschließlich 13 Jahre) 

Stadtverwaltung: Einmalige Benennung der koordinierenden Stelle und Info über Unterstützungsprozess an die internen Ansprechpartner für Kitas, Schulen und Jugendamt m.d.B. um Information aller Kitas, Schulen und Fachkräfte des Jugendamtes.

  1. Offizielle Stelle(Kitaleitung, Schulleitung, Fachkraft Jugendamt) => Identifizierung Unterstützungsfall, also ein Kind das dringenden Bedarf an einer Unterstützungsleistung hat. Es sollte sich um einen Härtefall handeln. 
  2. Offizielle Stelle => Absprache mit den Eltern, ob Unterstützung gewünscht ist. Falls ja Information an koordinierende Stelle. 
  3. Koordinierende Stelle => Mail an [email protected] mit Angabe von Alter und Wohnort des Kindes, Unterstützungsbedarf und –höhe (bis 100€) sowie zu verwendende IBAN, ggfs. Unterstützungsorganisation, Bestätigung der Bedürftigkeit (Erhalt von Bürgergeld oder knapp drüber). Familie und Kind bleiben anonym. 
  4. Michael Holm Stiftung => Entscheidung über den Unterstützungsfall und Antwort-E-Mail. Falls eine Unterstützung erfolgt, vergibt die Stiftung eine eindeutige Fallnummer (z.B. 24-DO-123 (Jahr-Ort-fortlaufende Nummer)). 
  5. Koordinierende Stelle => Information an Ansprechpartner, dass die Unterstützungsleistung eingekauft werden kann. 
  6. Offizielle Stelle => Organisation des Kaufs der Unterstützungsleistung in Absprache mit ggfs. Unterstützungsorganisation, Eltern und Kind. Kosten werden seitens der Unterstützungsorganisation oder zentral vorfinanziert. 
  7. Offizielle Stelle oder Unterstützungsorganisation => Foto der Unterstützungsleistung und Kopie der anonymisierten Einkaufsquittung an [email protected] Nennung der Fallnummer. 
  8. Michael Holm Stiftung => Schnellstmögliche Überweisung an die unter 3. genannte IBAN, eindeutige Fallnummer im Verwendungszweck. Information an zentrale Koordinationsstelle und ggfs. Unterstützungsorganisation. 
  9. Offizielle Stelle / Unterstützungsorganisation: Bargeld vom Konto erhalten und an Eltern übergeben. Info an koordinierende Stelle. 


Falls keine zentrale IBAN für Überweisungen der Stiftung verwendet werden kann, Absprache mit Unterstützungsorganisationen (z.B. Fördervereine, Caritas-Familienhilfe, Diakonie), dass die Unterstützung der Stiftung auf dortiges Bankkonto erfolgen kann. 

Die Checkliste im Unterstützungsfall